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Wohngebäudeversicherung
Ausgezeichneter Schutz für Ihre Sicherheit
Unsere Wohngebäudeversicherung
Versichert sind Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel.Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit unseren zusätzlichen Bausteinen und schützen sich z. B. gegen Elementar- oder Glasschäden.Ermöglicht schnelle Hilfe im Schadenfall durch unseren Schadenservice.
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Deshalb benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung
Als Hauseigentümer sollten Sie Ihr Hab und Gut zuverlässig schützen. Von Anfang an. Immerhin haben Sie viel Geld und Arbeit darin investiert. Eine Wohngebäudeversicherung ist daher unverzichtbar. Sie entschädigtbei Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel.bei Zerstörung oder Beschädigung an den mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen, wie z. B. das Gartenhaus, der Geräteschuppen oder die Pergola.Folgekosten, die z. B. durch einen Brand entstehen.
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Wohngebäudeversicherung – Wichtige Leistungen im Überblick
Umfassend und gut versichert ist Ihr Gebäude mit dem Kompaktschutz. Das Besondere: Auch Ihr Neubau ist bis zu 24 Monate versichert – und das sogar kostenfrei.Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Ihr Wohngebäude, sondern kann auf Wunsch auch auf vorhandene Garagen oder Nebengebäude erweitert werden.Versichert sind beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm. Ebenso besteht Versicherungsschutz für entstehende Kosten bei z. B. Abbruch- und Aufräumarbeiten.Vermieten Sie Ihr Gebäude? Auch entstehende Mietausfälle nach einem Schadenfall deckt bereits der Kompaktschutz ab.
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Ergänzend zu den umfangreichen Leistungen aus dem Kompaktschutz setzt der Rundumschutz in Punkto Sicherheit noch einen drauf. Wenn Ihr Haus nach einem versicherten Schaden unbewohnbar ist, übernehmen wir die Hotelkosten bis zu 200 Euro pro Tag, bis zu 200 Tage lang.Befinden Sie sich während eines Schadenfalls im Urlaub, übernehmen wir Ihre Rückreisekosten.Schutz besteht im Rahmen der Entschädigungsgrenzen auch für:Kosten für die Wiederherstellung von gärtnerischen AnlagenSengschäden an FußbodenbelägenKosten für Aufbruchschäden zur Rettung von Menschenleben
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Der Vorteil des Plus-Pakets: Zusätzlicher Versicherungsschutz zum Kompakt- und Rundumschutz. Darüber hinaus profitieren Sie im Falle eines Schadens von höheren Erstattungsleistungen. Der Versicherungsschutz besteht teilweise mit Entschädigungsgrenzen:Verzicht auf Leistungskürzung bei grober FahrlässigkeitLadestation für ElektrofahrzeugeKosten für die Beseitigung von Schäden an z. B. der Dämmung durch Bienen-, Hornissen- oder Wespennestern.
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Umfassender Schutz für Ihr Haus
Mit dem Zusatzbaustein Elementar schützen Sie sich vor finanziellen Schäden, die durch Naturgefahren an Ihrem Gebäude entstehen können. Zu diesen Gefahren zählen Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriten.Unsere Glasversicherung versichert das Zerbrechen von Glasscheiben.
Versichert ist je nach Auswahl die gesamte Gebäudeverglasung (z. B. alle Fenster) oder nur die Scheiben des allgemeinen Gebrauchs (z. B. Treppenhäuser).Mit dem Energie-Paket können bestimmte technische Anlagen gegen Beschädigungen oder Zerstörungen versichert werden. Hierunter fallen z. B. Schäden durch Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Wasser oder Feuchtigkeit. Zusätzlich ist das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung mitversichert.
Das Energie-Paket kann in zwei verschiedenen Varianten abgeschlossen werden: Photovoltaik oder Solaranlage/Wärmepumpe.Ein gepflegtes Gebäude ist die Visitenkarte eines Besitzers. Umso ärgerlicher für Sie, wenn es beschädigt wird.
Versichert sind Beschädigungen an der Außenseite des versicherten Gebäudes oder am außen angebrachten Gebäudezubehör, wenn ein unbefugter Dritter diese mut- oder böswillig herbeigeführt hat.Mit dem Baustein können Sie die Ableitungsrohre außerhalb Ihres Gebäudes, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, versichern. Die Rohre müssen der Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen.
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung
Vereinfacht gesagt: Die Wohngebäudeversicherung sichert finanzielle Risiken rund um das Haus ab. Außerdem zählen die Sachen zur Gebäudeversicherung, die fest mit dem Grundstück verbunden sind, wie zum Beispiel Terrassen, Zäune, Hecken oder auch die Gartenbeleuchtung.Über eine Hausratversicherung sind die Sachen versichert, die Sie zum Wohnen in einem Gebäude benötigen. Also alles, was sich in einem Gebäude befindet und im Haushalt ge- und verbraucht wird. Bildlich gesprochen: Alle losen Besitztümer wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank, Lebensmittel, Kleidung Mobiltelefone oder Schmuck.Ein Beispiel: Wenn bei einem Leitungswasser-Schaden Wände und Böden beschädigt werden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur. Für die Wasserschäden an Sofa, Plattensammlung und Elektrogeräten benötigen Sie eine Hausratversicherung, die diese Kosten übernimmt.Sind Sie Gebäudeeigentümer, benötigen Sie sowohl die Gebäude- als auch die Hausratversicherung. Sind Sie Mieter, dann reicht eine Hausratversicherung, denn im Regelfall schließt der Vermieter als Gebäudeeigentümer die Gebäudeversicherung ab.Die Kosten für eine Gebäudeversicherung sind abhängig von der Gebäudegröße, dem gewählten Tarif und der Lage des Gebäudes. Eine Gebäudeversicherung ist ab unter 100 EUR jährlich erhältlich. Der gewählte Tarif entscheidet darüber, welche Schäden die Versicherung abdeckt. Die Wohnfläche ist die Grundfläche der Wohnräume. Dazu zählen auch Hobbyräume und Nebenräume – also alle Räume, in denen die Dinge stehen, die man zum Leben nutzt. Ausgenommen sind dabei Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller und Speicherräume.Für ein altes Haus brauchen Sie keine spezielle Versicherung. Schäden werden immer zum Neuwert ersetzt – egal, wie alt das Haus ist.Ein Beispiel: Bei einem Schaden an einem Fenster wird die alte Einfach-Verglasung dem aktuellen Standard entsprechend durch eine Dreifach-Verglasung ersetzt.Als Vermieter können Sie den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung vollständig auf die Miet-Nebenkosten umlegen. Wichtig ist, dass die Umlegung im Mietvertrag vereinbart ist. Die Höhe der Umlage richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Mieter.
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