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Weltweite Krankenversicherung für Urlaubsreisen

Weltweiter Versicherungsschutz Krankenrücktransport (auch für eine Begleitperson, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar) Freie Arztwahl und Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus Beitrag berechnen

Unser Tarif und Informationen

Ihre ganzjährige Auslandskranken­versicherung für Urlaubsreisen bis jeweils max. 56 Tage

Profitieren Sie von:

Beratung und Behandlung beim Arzt Ihrer Wahl inkl. Medikamente, Verbandsmittel, Heilmittel (z. B. Massagen), Hilfsmittel (ohne Brillen und Hörgeräte) sowie schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz Kostenübernahme für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus Kostenübernahme für Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung sowie für den Krankenrücktransport (wenn medizinisch sinnvoll vertretbar, dann auch für eine Begleitperson) Beitrag berechnen Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 12.2021).

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist für jede Person einzeln abzuschließen. Sie können entweder jetzt gleich online abschließen oder sich einen Antrag zuschicken lassen. Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub  – selbst der Tauchurlaub. Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, für Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, für Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen), für Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren, für Psychotherapie, Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen. In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

Dokumente & Dateien

zum downloaden

Tarifbedingungen AKD-16
Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unser Kranken­versicherer ist die UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 8 44 - 70 00
Telefax: (06 81) 8 44 - 25 09
Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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