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Einkommens-Schutz

Flexible Sicherheit für Ihr Einkommen

Die Vorteile unseres Einkommens-Schutzes

Sofortiger Schutz – und das weltweit Erhöhung des Einkommens-Schutzes ohne erneute Fragen zur Gesundheit möglich Bei einem Berufswechsel prüfen wir, ob wir Sie noch günstiger versichern können Angebot anfordern

Entspannt in die Zukunft sehen

Der Einkommen-Schutz begleitet Sie während Ihres ganzen Berufslebens und springt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Was immer Ihnen wichtig ist: Ihr Einkommen gibt Ihnen die Freiheit, das Leben in vielen Bereichen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Deshalb ist es umso wichtiger, die eigene Arbeitskraft und damit das regelmäßige Einkommen zu schützen. So können Sie sich und Ihre Familie zuverlässig absichern. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im besten Fall weniger als die Hälfte des Nettoeinkommens. Wie will man davon sein gewohntes Leben bezahlen? Angebot anfordern

Produktvergleich für Einkommens-Schutz

Schutz bei Erwerbsunfähigkeit - der günstige Erwerbsunfähigkeitsschutz mit einer monatlichen Rente bei voller Erwerbsminderung und einer Umtauschoption in eine BU Smart oder Komfort. Besonders interessant für Handwerker und andere körperlich hart arbeitende. Folgende Zusatzbausteine sind wählbar: Einmalleistungen: Anfangshilfe in Höhe von drei Monatsrenten (einmalig möglich) und Wiedereingliederungshilfe bei Rückkehr ins Berufsleben in Höhe von sechs Monatsrenten (mehrfach möglich) Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung: In Höhe von bis zu 24 vollen Monatsrenten (mehrfach möglich) Pflege-Einmalleistung: Zahlung in Höhe von 36 Monatsrenten ab Pflegegrad 3 Jetzt beraten lassen

Cleverer Schutz für alle - Unser leistungsstarker Berufsunfähigkeitsschutz, mit der vollen Rentenleistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. Folgende Zusatzbausteine sind frei wählbar: Einmalleistungen: Anfangshilfe in Höhe von drei Monatsrenten (einmalig möglich) und Wiedereingliederungshilfe bei Rückkehr ins Berufsleben in Höhe von sechs Monatsrenten (mehrfach möglich) Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit: Für maximal 24 Monate, wenn Sie ununterbrochen sechs Monate arbeitsunfähig sind. Pflege-Einmalleistung: Zahlung in Höhe von 36 Monatsrenten ab Pflegegrad 3 Jetzt beraten lassen

Exklusive Absicherung - Der Berufsunfähigkeitsschutz, mit der vollen Rentenleistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit, bei dem alle Zusatzbausteine bereits enthalten sind: Einmalleistungen: Anfangshilfe in Höhe von drei Monatsrenten (einmalig möglich) und Wiedereingliederungshilfe bei Rückkehr ins Berufsleben in Höhe von sechs Monatsrenten (mehrfach möglich) Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit: Für maximal 24 Monate, wenn Sie ununterbrochen sechs Monate arbeitsunfähig sind. Pflege-Einmalleistung: Zahlung in Höhe von 36 Monatsrenten ab Pflegegrad 3 Jetzt beraten lassen

Zusatzbausteine für Ihre individuelle Sicherheit

Um schnell und unkompliziert weiterzuhelfen, erhalten Sie zu Beginn Ihrer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einmalig drei Monatsrenten als Anfangshilfe, um Mehrausgaben beispielsweise für einen Wohnungsumbau zu finanzieren. Ihre Rückkehr ins Berufsleben unterstützen wir durch die Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten (mehrfach möglich). Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten wird für den Zeitraum der Krankschreibung (max. für 24 Monate) eine AU-Rente in Höhe der versicherten BU-Rente gezahlt. Damit ist eine schnellere Leistung möglich, wenn eine Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn die versicherte Person mindestens sechs Monate lang nur für 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist. Die EU-Rente wird dann für maximal 24 Monate durchgehend gezahlt, wobei die Leistungen mehrmals während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie pflegebedürftig werden, kommen auf Sie und Ihre Angehörigen große finanzielle Belastungen zu. Die Pflege-Einmalleistung hilft Ihnen ein wenig weiter und bietet bei einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 36 Monatsrenten.

Das Lebensversicherungs­geschäft der Hamburger Feuerkasse wird von der Provinzial Lebensversicherung AG mit Sitz in Kiel betrieben.

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FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Provinzial haben Sie einen zuverlässigen Versicherer an Ihrer Seite. Ihre Fragen beantworten wir gern in einem gemeinsamen Beratungsgespräch. Ergänzend erhalten Sie bereits hier ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unseren Einkommens-Schutz. Die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit ist unzureichend. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur, wer komplett oder teilweise erwerbsunfähig ist – egal in welchem Job. Welchen Beruf Sie bislang ausgeübt haben, Ihre persönlichen Qualifikationen und langjährige Erfahrung oder auch die Lage am Arbeitsmarkt: All das spielt bei der Beurteilung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit keine Rolle. Solange Sie theoretisch noch irgendeiner Arbeit nachgehen können, müssen Sie arbeiten und erhalten keinen Cent aus der Rentenkasse. Ob und in welcher Höhe die gesetzliche Rente zahlt, hängt davon ab, wie lange Sie eine beliebige Tätigkeit täglich ausüben können. Schließen der Versorgungslücke Ihre Arbeitskraft ist ein hohes Gut. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher, damit es bei einem gesundheitlichen Verdienstausfall nicht eng wird. Wir empfehlen Ihnen einen Berufsunfähigkeitsschutz, der ungefähr 60% Ihres letzten Bruttojahresarbeitseinkommens deckt – einschließlich anderweitig versicherter gesetzlicher und privater Berufsunfähigkeitsrenten. So haben Sie im Falle eines Falles ausreichend Mittel zur Verfügung, um Ihre laufenden und zusätzliche Ausgaben zu bezahlen. Diese Mehrausgaben entstehen gerade zu Beginn einer Berufsunfähigkeit, wenn beispielsweise ein Wohnungsumbau erforderlich sein sollte.

Weitere Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hier nachlesen:

Zu den Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Versicherung
Zu den Bedingungen der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

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