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Jagd-­Haftpflicht­versicherung

Die Versicherung für Jäger

Jetzt beraten lassen: Jagd-Haftpflicht

Deshalb ist eine Jagd-­Haftpflicht­versicherung so wichtig

Ob beim Gebrauch von Schusswaffen, im Umgang mit Jagdhunden oder bei Unfällen im Jagdrevier – als Jäger haften Sie für alle Schäden, die im Rahmen Ihrer Jagdtätigkeit entstehen. Die Versicherung greift, wenn beispielsweise Menschen oder Tiere verletzt werden oder wenn unbeabsichtigte Schäden an fremdem Eigentum verursacht werden.  Die wichtigsten Infos zur Jagdhaftpflicht:
Schutz bei Personen- und Sachschäden

Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die durch Ihre Jagdaktivitäten entstehen können.
Gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland ist die Jagd-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um einen Jagdschein zu erhalten – ein Muss für jeden Jäger.
Umfangreicher Schutz weltweit

Ob in Deutschland oder im Ausland, die Jagdhaftpflicht  gilt in vielen Ländern weltweit.

Jagd-­Haftpflicht­versicherung

Die Versicherung für Jäger

Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist für Jäger gesetzlich vorgeschrieben. Damit auch Sie weiterhin beruhigt auf die Pirsch gehen können, bieten wir Ihnen unser Produkt mit optimalen Leistungen an. Unsere Jagd-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen im Ernstfall bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme – auch für Personenschäden. Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme – auch für Personenschäden Produkthaftpflicht für Wild und Wildbret mitversichert Forderungsausfalldeckung versichert: Wir springen ein, wenn berechtigte Forderungen nicht durch den Verursacher des Schadens erfüllt werden (können). Jetzt beraten lassen: Jagd-Haftpflicht

Gelungene Jagd mit einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite

Leistungen der Jagd-Haftpflicht

Schäden an geliehenen, gepachteten, geleasten oder vorübergehend überlassenen, gemieteten, beweglichen Sachen. Waffen sind zum Beispiel mit bis zu 10.000 Euro ohne Selbstbeteiligung versichert. Schäden durch Querschläger und Abpraller bei Schusswaffengebrauch sind versichert – auch wenn kein Verschulden vorliegt. Eigenschäden durch Hieb-, Stoß- und Schusswaffen bei fehlendem Verschulden des Schadenverursaechers bis 50.000 Euro sind versichert. Nicht versichert sind immaterielle Schäden (Schmerzensgeld). Drohnen bis 4 kg sind mitversichert.

Versicherungsschutz für Jagdhunde und Produkthaftung

Produkthaftpflicht inklusive: Das Inverkehrbringen von verarbeiteten und unverarbeiteten Jagderzeugnissen wie Wild und Wildbret ist abgesichert. Bei Personen- und Sachschäden Dritter sind Sie umfassend geschützt. Schutz für Ihre Jagdhunde: Das Halten, Führen, Ausbilden und Abrichten von Hunden, die nachweislich für die Jagd brauchbar sind, ist mitversichert. Dabei ist es egal, wie viele Jagdhunde Sie besitzen. Welpen sind bis zum Alter von 12 Monaten ohne einen Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit mitversichert. Zudem sind Rettungs- und Bergungskosten für Jagdhunde bis 10.000 Euro je Versicherungsfall abgesichert.

Unser Bausteinmodell für Ihre bedarfsgerechte und flexible Sicherheit

Jagd- und Sportwaffenversicherung Genießen Sie Ihre Zeit im Revier. Wir leisten im Fall von Verlust, Zerstörung und Beschädigung Ihrer versicherten Jagdausrüstung. Das spezielle Sicherheitskonzept unserer Jagd-und Sportwaffenversicherung umfasst Jagd- und Sportwaffen einschließlich Zubehör. Dazu gehören neben Zielfernrohren auch Wärmebildkameras, Ferngläser und Munition. Bei folgenden Risiken sind Sie auf der sicheren Seite: Unfall der Versicherten oder des Transportmittels Ungeschicklichkeit (zum Beispiel Fallenlassen) Brand, Blitzschlag, Explosion Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl Wasser Elementarereignisse Selbstentzündung, Selbstentladung

Jagd-­Haftpflicht­versicherung – Schadenbeispiele

Jagdhund verursacht Autounfall

Ihr Jagdhund rennt plötzlich auf die Straße. Der Hund verursacht einen Unfall, bei dem das Fahrzeug eines Dritten beschädigt wird. Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieses Vorfalls.

Person durch Querschläger verletzt

Bei einer unglücklichen Schussabgabe wird eine unbeteiligte Person verletzt. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung und mögliche Schadenersatzforderungen.

Wildunfall durch Jagd

Ein Wildtier wird durch die Jagd aufgeschreckt und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Jagd-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Sachschaden am Fahrzeug des Betroffenen.

Ein sicherer Blattschuss mit unserer Jagd-Haftpflichtversicherung

Schützen Sie sich vor hohen Haftungsansprüchen durch Jagdunfälle oder Sachschäden. Unsere Jagd-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfangreichen Schutz, der gesetzlich vorgeschrieben ist und Ihnen finanzielle Sicherheit bietet. Jetzt Angebot anfordern und sicher in die nächste Jagdsaison starten. Jetzt beraten lassen: Jagd-Haftpflicht

Downloads zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Jagd-Haftpflichtversicherung: Produktinformation (PDF, 66 KB)

FAQ zur Jagd-Haftpflichtversicherung

Ist die Nutzung von Drohnen mitversichert (z. B. beim Aufspüren von Kitzen in hohen Feldern, die gemäht werden müssen, bevor der Mähdrescher kommt)? Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von Drohnen mit Elektromotor, die durch Batterien, Akkus oder Solarenergie angetrieben werden, mit einer Höchstabflugmasse von 4 kg – auch wenn sie der Versicherungspflicht unterliegen – ist mitversichert. Sind Schäden an geliehenen Waffen mitversichert? Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden an fremden beweglichen Sachen, die Sie als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. als Forstbeamter, Förster, Forstaufseher und Jagdaufseher sowie als Jagdfalkner oder Hundehüter geliehen, gemietet, gepachtet oder geleast haben, ist bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mitversichert. Sind Schäden durch Querschläger mitversichert, auch wenn ich daran keine Schuld habe? Ja, diese Schäden sind versichert. Kommt es beim Gebrauch von Schusswaffen zu einem Schaden Dritter, z. B. durch Querschläger oder Abpraller, werden wir uns nicht auf den Einwand fehlenden Verschuldens berufen. Was muss bei der Jagd im Ausland beachtet werden? Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der mit diesem Vertrag vereinbarte Versicherungsschutz den Anforderungen des Gastlandes entspricht. In welchem Zusammenhang steht mein Versicherungsschutz mit der Beantragung des Jagdscheins? Um in Deutschland einen Jagdschein beantragen zu können, muss der Versicherungsschutz über eine Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Das gilt sowohl für erfahrene Jäger als auch Jungjäger, sprich Jäger die ihre Jagdausbildung erst abgeschlossen haben. Ist das Inverkehrbringen von Wild und Wildbret mitversichert? Ja, versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden Dritter (Produkthaftpflicht) aus dem Inverkehrbringen von verarbeiteten oder unverarbeiteten Jagderzeugnissen (Wild bzw. Wildbret). Ist die Jagdhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar? Ja, die Jagdhaftpflicht können Sie von der Steuer absetzen. Diese laufen als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Wenden Sie sich für Details bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin. Wie hoch fallen die Kosten der Jagdhaftpflichtversicherung aus? Die Kosten der Jagdhaftpflicht hängen von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem der Vertragslaufzeit, einer möglichen Selbstbeteiligung und dem gewünschten Versicherungsschutz. Wenden Sie sich für eine detaillierte Berechnung an Ihren Berater.

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