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Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung

Wenn Vermögen Schaden nimmt

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Deshalb ist eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung so wichtig

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei. Sie übernimmt dazu die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht) und die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen. Andererseits übernimmt sie aber auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen

Für manche Berufe, darunter auch die sogenannten Kammerberufe, ist die Berufs-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wird als Nachweis bei der Zulassungsgenehmigung benötigt.
Die entsprechende Zulassungsstelle erteilt nur dann eine Zulassung, wenn die Deckungszusage eines Versicherers vorliegt. Zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind z.B. die folgenden Berufe verpflichtet: 
Rechtsanwälte Notare Steuerberater (vereidigte) Buchprüfer Lohnsteuerhilfevereine Berufsbetreuer Wohnimmobilienverwalter Inkassodienstleister Rentenberater Zwangsverwalter

Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Detail

Schutz vor Vermögensschäden

Sichern Sie sich mit unserer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden ab. Ein reiner Vermögensschaden ist immer dann gegeben, wenn ein Dritter einen finanziellen Schaden erleidet, ohne dass ein Sach- und / oder Personenschaden vorliegt beziehungsweise dieser finanzielle Schaden nicht die Folge eines (zuvor) eingetretenen Sach- und / oder Personenschadens ist. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist deshalb ein grundlegender Existenzschutz für alle Berufe, die Tätigkeiten ausüben, bei denen Vermögenschäden verursacht werden können. Das Risikopotenzial, das hinter einem Vermögensschaden steckt, ist enorm groß. Das Schadenausmaß reicht von schweren wirtschaftlichen Nachteilen bis hin zur völligen Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz des Geschädigten.

Wen schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung?

Personen, die typischerweise durch ihre Tätigkeit Einfluss auf fremde Vermögensinteressen nehmen,
benötigen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.Vermögensschäden kommen vor in der Beratung, Verwaltung, Begutachtung, Prüfung, Beurkundung. Insbesondere bei freien Berufen und Dienstleistungsunternehmen kann dies der Fall sein.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist zum Beispiel für folgende Berufe sinnvoll:
Grafiker Gutachter (freiberufliche) Buchhalter Immobilienmakler
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Darum ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll - Einige Beispiele

Gutachter

Ein Gutachter bewertet eine Immobilie fehlerhaft. Statt eines fairen Preises von 250.000 EUR werden 350.000 EUR angegeben. Es seien keine größeren Renovierungsarbeiten fällig. Tatsächlich treten undichte Stellen im Dach auf und die Wasserleitungen müssen ausgebessert werden. Dem Käufer entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 25.000 EUR. Der verursachte Schaden liegt insgesamt bei 125.000 EUR zzgl. der korrespondierenden Zinsen aus der Finanzierung.

Rechtsanwalt

Im Rahmen der Bearbeitung einer Schadenersatzforderung in Höhe von 250.000 EUR übersieht der Rechtsanwalt eine vertraglich verkürzte Verjährungsfrist. Die Forderung kann nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 250.000 EUR zzgl. Verzugszinsen.

Werbeagentur

Eine mit der Erstellung eines Onlineauftritts beauftragte Werbeagentur verwendet versehentlich Bilder, die nicht zur freien Verwendung bestimmt waren. Der Rechteinhaber fordert nun einen Schadenersatz in Höhe von 50.000 EUR. Dem Kunden entstehen weitere Kosten für die Wiederherstellung der Kampagne in Höhe von 5.000 EUR. Der verursachte Schaden liegt hier bei mindestens 55.000 EUR.

Haus- und Wohnimmobilienverwalter

Der beauftragte Hausverwalter versäumt die rechtzeitige Wartung der Heizungsanlage. Ferner sind die Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Durch einen Defekt mit Ausfall der Heizung wird eine mehrwöchige Reparatur notwendig. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 25.000 EUR für die Reparatur der Heizung und die damit verbundenen Mietausfälle zzgl. 3.000 EUR aus den fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen.

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