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Schützen Sie Ihr gutes Recht als Vermieter

Vermieter ­Rechtsschutz

Unser Vermieter-Rechtsschutz

Ob ausbleibende Mietzahlungen, der Streit um die Nebenkostenabrechnung oder der Räumungsprozess: Unser Vermieter-Rechtsschutz sichert Immobilieneigentümer gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab.
 
Unser Vermieter-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn:
Ihr Mieter seit Monaten die Miete nicht zahlt und Sie die ausstehende Miete einklagen sowie die Räumung durchsetzen möchten. Ihr Mieter wegen angeblicher Mängel fristlos kündigt. beim Auszug Schäden entstehen und Sie Ihre Ansprüche einklagen möchten.

Was zahlt Ihr Vermieter-Rechtsschutz?

Unser Vermieter-Rechtsschutz über­nimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbe­teiligung – die Kosten bis zur vereinbar­ten Versicherungssumme für: Anwälte Gerichte Sachverständige Berater vor Ort suchen Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Allgemeine Leistungen im Vermieter-Rechtsschutz

Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Vermieter, Eigentümer oder Verpächter telefonische Erstberatung* Forderungsservice

Was leistet unser Vermieter-Rechtsschutz?

Beispiel: Ihr Mieter zahlt seit Monaten die Miete nicht. Trotz fristloser Kündigung will er die Wohnung nicht verlassen. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.

Beispiel: Ihr Mieter kündigt fristlos wegen Mängeln (Schimmelpilz, Feuchtigkeit). Er macht zusätzliche Kosten wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit geltend. Sie möchten sich wehren.

Beispiel: Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sie möchten den Beschluss anfechten.
Beispiel: Im Rahmen einer Folgeerschließung werden neue Laternen aufgestellt. Sie sollen als Anlieger 8.000 € zahlen. Hiergegen wollen Sie sich wehren. Beispiel: Ihr Mieter klagt gegen Sie wegen seines Auskunftsrechts wegen der bezüglich seiner Person erhobenen Daten. Sie sind der Auffassung, ihm bereits alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben. Beispiel: Die Behörde wirft Ihnen vor, die Vermieterbescheinigung nicht richtig und fristgerecht ausgestellt zu haben und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dagegen möchten Sie sich verteidigen. Beispiel: Vom Dach Ihres vermieteten Wohnhauses fallen bei einem starken Wind Dachziegel herunter und verletzen dabei einen Passanten. Dieser erstattet Strafanzeige mit dem Vorwurf, Sie hätten das Dach nicht regelmäßig gewartet. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Inkl.

Immer Inklusive

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de. Erste Hilfe im Rechtsschutzfall:
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
Telefonische Rechtsberatung:
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.¹ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
Neu

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €! Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Downloads

Vermieter-Rechtsschutz (PDF 1 MB) Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2024 ÖRAG (724 KB)

Abschluss Rechtsschutzversicherung

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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0211 529-5555

*Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist. ** Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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