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So können Sie sich bei der Hamburger Feuerkasse beschweren: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per Brief, Fax oder E-Mail. Unsere Mitarbeiter nehmen Ihre Hinweise sehr ernst und gerne entgegen. Die Kontaktdaten der themenspezifischen Ansprechpartner finden Sie auf unseren Schreiben oder auf dieser Seite oben. Ganz leicht geht es per E-Mail. Nutzen Sie einfach unser Formular weiter oben auf der Seite. Wenn Sie das Kontaktformular Lob/Kritik/Beschwerde ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. In allen anderen Fällen erhalten Sie in der Regel keine Empfangsbestätigung. Wir prüfen Ihr Anliegen und holen gegebenenfalls weitere Stellungnahmen (z. B. von unserem Außendienst oder einem betroffenen Dienstleister) ein. Dazu leiten wir Ihr Schreiben an die betroffenen Stellen weiter. In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen unsere Antwort. Wir wählen hierfür in der Regel den gleichen Kanal (z. B. Telefon, Post), den Sie bei der Beschwerdeeinreichung genutzt haben, es sei denn, Sie haben uns um eine bestimmte Antwortform gebeten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es vorkommen, dass wir ausschließlich per Post antworten. Sollte es einmal nicht möglich sein, innerhalb dieser Frist zu antworten, geben wir Ihnen einen Zwischenbescheid und nennen Ihnen einen Termin, bis zu dem Sie unsere Antwort erwarten dürfen. Sollten wir Ihren Forderungen nicht vollständig entsprechen können, erhalten Sie von uns eine ausführliche und verständliche Begründung. Manchmal ist es sinnvoll, den Streit unabhängig von der Rechtslage durch eine gütliche Einigung zu lösen, dann unterbreiten wir Ihnen von uns aus einen Vorschlag. Sie helfen uns durch folgende Angaben: Ihre vollständigen Personalien. Wenn Sie selbst nicht Versicherungsnehmer sind, benötigen wir auch die Personalien des Versicherungsnehmers, ggf. der mitversicherten Person bzw. Objektart und Anschrift des versicherten Objektes. die Vertrags- oder Schadennummer eine Beschreibung des Sachverhaltes die Angabe, was Sie mit der Beschwerde erreichen wollen sofern Sie sich Namens und im Auftrage einer anderen Person an uns wenden, benötigen wir auch die entsprechende Vollmacht dieser Person. Wenn eine Beschwerde in unserem Unternehmen für Sie nicht erfolgreich war, haben Sie in vielen Fällen neben einer gerichtlichen Klärung zusätzlich die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Ombudsmann für Versicherungen zu beschweren. Versicherungsombudsmann Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dem Ombudsmann teil. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen. Genaue Informationen wann und wie er helfen kann, finden Sie auf der der Website des Ombudsmannes. Die Kontaktdaten lauten: Versicherungsombudsmann e. V.
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